§1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die seitens der Eifelgemeinde Nettersheim (Anbieter genannt) erbrachten Leistungen (siehe § 2) gegenüber dem Kunden / Vertragspartner (Nutzer genannt).
(2) Kunden können sowohl Privatkunden, als auch Geschäftskunden (natürliche oder juristische Personen, die beim Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sein. Eine juristische Person kann die Nutzung des CoWorking.Nettersheim für wechselnde Beschäftigte vereinbaren, wobei die jeweiligen Namen und Anschriften dem Anbieter zur Verfügung zu stellen sind.
(3) Die Räumlichkeiten des CoWorking.Nettersheim befinden sich an folgender Adresse
Bahnhofstraße 2453947
Nettersheim
(4) Das CoWorking.Nettersheim ist ein Pilotprojekt in der Zeit vom 16. Oktober 2023 bis zum 30.Juni 2024, in welchem Nachfrage und Kostendeckung geprüft werden. Änderungen der Preisgestaltung behält sich der Anbieter vor.
§2 Leistungsbeschreibung
(1) Das Angebot der Eifelgemeinde Nettersheim umfasst die temporäre Vermietung, Überlassung und Nutzung von Büroarbeitsplätzen, Gemeinschaftsraum, Küche, WC, WLAN-Netz und der Meeting-Booths.
Die Arbeitsplätze sind mit Schreitisch, Bürostuhl, Strom und WLAN ausgestattet.
Zudem werden folgende Dienstleistungen seitens der Eifelgemeinde Nettersheim erbracht:
a) Internet-, Strom,- und Wasseranschluss
b) Beheizung der Räumlichkeiten
c) Reinigung der Räumlichkeiten
d) Kaffee-Flat
e) Druckernutzung
(2) Zur Verfügung stehen der sogenannte Fix-Desk und der Flex-Desk. Beim Fix-Desk hat der Nutzer für die Dauer der Anmietung ein Anrecht auf einen festen Arbeitsplatz. Dies entfällt beim Flex-Desk. Der gewünschte Tisch, sofern frei, kann online markiert und gebucht werden. Die Buchung erfolgt über das hinterlegte Buchungssystem Anny (siehe auch § 7 „Zugangsbedingungen“).
(3) Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn der Nutzung ausführlich zu überprüfen und etwaige Mängel umgehend der Eifelgemeinde Nettersheim zu melden, ansonsten gilt sie als vertragsgerecht. Eine fotografische Dokumentation durch den Nutzer ist notwendig, sofern die Feststellung der Mängel außerhalb der Geschäftszeiten der Gemeinde Nettersheim liegt.
(4) Die Nutzung der Meeting-Booths ist im Preis inbegriffen. Ein Reservierungs-Tool wird seitens der Eifelgemeinde Nettersheim hierfür NICHT zur Verfügung gestellt. Es erfordert Absprache und Einigung der anwesenden Nutzer des CoWorking.Nettersheim. Ansprüche bei Doppelbelegung können nicht an die Gemeinde Nettersheim gestellt werden.
(5) Der Anbieter darf Ausbesserungen und Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder zur Beseitigung von Schänden zweckmäßig sind, nach einer angemessenen Fristsetzung, in Absprache mit dem Nutzer, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Nutzer das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze ausgeschlossen wird.
§3 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Die Tarife und Konditionen können dem Internetauftritt www.coworking-nettersheim.de entnommen werden. Die Preise sind Brutto wie Netto.
(2) Die Fälligkeit der Nutzungsgebühren erfolgt mit Vertragsabschluss und ist per Rechnung, welche bei Vertragsabschluss im Email Anhang versendet wird, innerhalb von drei Tagen zu begleichen.
(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die der Eifelgemeinde Nettersheim infolge von Verzug, Nichtzahlung oder aufgrund eines Widerspruchs o.ä. entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers. Bearbeitungsgebühren entstehen insbesondere infolge einer Aufforderung durch die Gemeinde Nettersheim an den Nutzer, eine fällige Zahlung unverzüglich zu leisten (Mahnung).
(4) Die Modalitäten für Stornierungen können den Angaben beim Buchungsprozess entnommen werden und sind somit Vertragsgegenstand.
§4 Nutzungsbedingungen
(1) Die Nutzung der Räumlichkeiten ist ausschließlich im Sinne des CoWorking.Nettersheim gestattet.
(2) Eine pflegliche Behandlung von Inventar und Technik wird vorausgesetzt.
(3) Die IT-Infrastruktur ist unantastbar. Hacking oder ähnliche Methoden sind strengstens verboten.
(4) Fertigung von Fotos und Videos der anderen Nutzer oder deren Arbeiten ist untersagt.
(5) Die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten sind verboten und können zur Kündigung des Vertrags und/oder zur strafrechtlichen Ahndung führen:
(a) Veranstaltung/Versand von rechtswidrigen Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mails, oder sonstiger Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);
(b) Diffamierung, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzungen strafrechtlicher Normen von Personen oder Firmen inner- und außerhalb der Büroräume
(c) Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen rechtswidrigen Materialen oder Daten über die von der Gemeinde Nettersheim bereitgestellte Infrastruktur;
(d) unberechtigte Verbreitung oder Bereitstellung von Bildern, Fotografien, Bewegtbildern, Software oder sonstigem Material, das fremdem geistigem Eigentum (z. B. Urheber- und Markenrecht) unterliegt, es sei denn, der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
(e) Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
(f) illegaler Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Daten, insbesondere in P2PFilesharing-Netzwerken;
(g) Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer von Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur der Gemeinde Nettersheim;
(h) unrechtmäßige Beschaffung von personenbezogenen Daten oder anderen rechtlich geschützten Informationen anderer Nutzer, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung;
6) Bei Verlassen der Räumlichkeiten ist jeder Nutzer verpflichtet, die Räumlichkeiten sorgfältig zu verschließen und insbesondere Fenster nach außen zu verriegeln.
§5 Vertragsschluss, -dauer, Kündigung und Beendigung
(1) Mit Buchung eines Arbeitsplatzes über die Internetseite www.coworking-nettersheim.de geht der Nutzer einen Vertrag mit der Eifelgemeinde Nettersheim ein. Die vertraglichen Nutzungsrechte sind grundsätzlich nicht übertragbar. Bei vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Anbieter können hiervon Ausnahmen bei (Ehe)Partnern, Familienangehörigen oder zusammenlebenden Personen gemacht werden.
Folgende Optionen sind möglich:
(a) Fix-Desk:
Die Dauer ist beim Fix-Desk auf einen Monat festgelegt und muss durch den Nutzer frühzeitig online verlängert werden. Eine automatische Verlängerung ist nicht gegeben. Der Fix-Desk impliziert einen für den gesamten Monat festgelegten Büroarbeitsplatz.
Vertragsbeginn ist jeweils der 1. eines Monats, Vertragsende entsprechend der letzte Tag des Monats.
(b) Flex-Desk:
Die Buchung eines Flex-Desk ist immer auf einen Tag begrenzt und räumt dem Nutzer ein, sich rechtzeitig für einen oder mehrere Tage online zu registrieren.
Der Flex-Desk beinhaltet die Nutzung eines wechselnden Büroarbeitsplatzes, ein Anspruch auf einen festen Platz besteht nicht.
(2) Die Kündigung geht automatisch mit Ablauf des entsprechenden Fix- oder Flex-Passes einher und beendet den Vertrag. Hier bedarf es keiner gesonderten Schriftform.
(3) Der Nutzer des CoWorking.Nettersheim muss 18 Jahre und voll geschäftsfähig sein.
(4) Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(5) Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt abzugeben. Der Vertragsabschluss erfolgt online über www.coworking-nettersheim.de. Der Auftraggeber sichert zu, dass die bei Vertragsschluss angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten erfolgen. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Nutzer verpflichtet, die Änderungen gegenüber der Eifelgemeinde Nettersheim unverzüglich mitzuteilen.
(6) Bei Zuwiderhandlungen seitens des Nutzers kann die Eifelgemeinde Nettersheim eine sofortige, fristlose Kündigung aussprechen.
§6 Verhaltensregeln
(1) Der Nutzer verpflichtet sich zu einem rücksichtsvollen und höflichen Umgang mit den anderen Nutzern. Strafrechtlich relevante Verfehlungen werden sofort zur Anzeige gebracht. Störungen der anderen Nutzer sind zu unterlassen. Dies betrifft:
(a) Verzehr von Speisen und Getränken: Ist grundsätzlich am Arbeitsplatz gestattet, solange die anderen Nutzer nicht beeinträchtigt werden oder das Mobiliar verschmutzt/beschädigt wird. Das benutzte Geschirr ist zeitnah zu reinigen.
(b) Das Mitbringen und Betreiben von eigenen Kaffeemaschinen, Wasserkochern, Mikrowellen o.ä. ist untersagt.
(c) Telefonieren/Unterhaltungen: Beides ist sowohl im Büro-, als auch im Gemeinschaftsbereich nur gestattet, wenn die übrigen Nutzer nicht gestört werden.
(d) Sauberkeit und Ordnung: Das CoWorking.Nettersheim lebt vom Gemeinschaftssinn. So hat jeder die Räumlichkeiten stets sauber und ordentlich zu verlassen.
(e) Das Mitbringen von eigenem Mobiliar, da Umstellen von vorhandenem Mobiliar oder das Anbringen, Aufhängen o.ä. von Schildern, Bildern etc. ist untersagt.
(f) Das Rauchen in den gesamten Räumlichkeiten ist nicht gestattet.
(2) Die Räumlichkeiten sind ausschließlich durch die Nutzer zu betreten. Besucher von Extern sind nicht gestattet.
(3) Die zeitweise Untervermietung oder das Teilen eines Desks ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Eifelgemeinde Nettersheim erlaubt.
(4) Mögliche gesetzliche Maßnahmen (wie sie z. B. bei einer Pandemie gelten) sind von den Nutzern ausnahmslos umzusetzen.
(5) Der Fix-Desk steht dem User den gesamten Monat zur Verfügung, sodass persönliche Gegenstände erst mit Ablauf der Frist geräumt werden müssen.
Der Flex-Desk ist am Ende des Nutzungstages komplett zu räumen.
§7 Zugangsbedingungen
(1) Die Nutzung der Desks ist durch ein code-basiertes Schließsystem an Werktagen und an den Wochenenden in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr möglich. Eine Nutzung an gesetzlichen Feiertagen ist untersagt.
(2) Der Zugangscode wird dem Nutzer nach der Buchung zur Verfügung gestellt. Die Weitergabe des Codes an Dritte ist untersagt. Dies gilt ebenfalls für die Weitergabe von Zugangsdaten zum WLAN!
(3) Im Falle außergewöhnlicher Ereignisse (z. B. Pandemie) mit entsprechenden behördlichen Auflagen, behält sich die Gemeinde Nettersheim vor, das CoWorking.Nettersheim für die Dauer der Maßnahme zu schließen und den Nutzern den Zugang zu untersagen. In diesen Fällen werden die Leistungen seitens der Gemeinde Nettersheim nach Beendigung der Auflagen erbracht.
§8 Datenschutz
Die Datenschutzrichtlinien sind den separaten coworking-nettersheim.de Datenschutzhinweisen zu entnehmen.
§9 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Nutzer haftet für die durch ihn herbeigeführten Schäden.
(2) Der Anbieter haftet nur für diejenigen Schäden, die dem Nutzer durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens des Anbieters oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Die Haftung für mittelbare Schäden und für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen.
(3) Die Eifelgemeinde Nettersheim übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer.
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenschutzrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Eifelgemeinde Nettersheim unterbleiben. Sofern der Betreiber von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes stellt der Nutzer die Eifelgemeinde Nettersheim von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt der Eifelgemeinde Nettersheim die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die Eifelgemeinde Nettersheim von Dritten infolge einer Rechtsverletzung berechtigterweise in Anspruch genommen wird.
(4) Die Eifelgemeinde Nettersheim haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder technische Missstände.
(5) Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich gestattet, bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Eifelgemeinde Nettersheim. Voraussetzung ist, dass durch den Hund keinerlei Beeinträchtigung entsteht (Lärm, Schmutz etc..) und auch keine Aggression ausgeht. Sollten Auflagen für die Haltung des Hundes existieren, müssen diese vor Abschluss des Vertrages der Eifelgemeinde Nettersheim vorgelegt werden.
§10 Versicherung
Die Gemeinde Nettersheim übernimmt keine Gewähr bei Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände im CoWorking.Nettersheim. Jeder Nutzer trägt die Verantwortung für seine persönlichen Sachen. Es wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
§11 Gerichtsstand
Der ausschließliche Gerichtsstand ist unwiderruflich Schleiden.
§12 Salvatorische Klausel; Veränderungen der AGB
(1) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung die einschlägige gesetzliche Regelung. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können aus gegebenem Anlass nachträglich von Zeit zu Zeit geändert werden. Änderungen werden mit angemessenem Vorlauf per E-Mail angekündigt. Sollte der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden sein, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.